EuGH-Urteil zur Zeiterfassung

A.WFMGeneral

Am 14. Mai 2019 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein Urteil gefällt, das alle Arbeitgeber in der Europäischen Union verpflichtet, ein System zur Erfassung der Arbeitszeit ihrer Beschäftigten einzuführen. Das Urteil erging als Reaktion auf eine Klage der spanischen Gewerkschaft Federación de Servicios de Comisiones Obreras (CCOO) gegen die Deutsche Bank.

Das Gericht stellte fest, dass die Mitgliedstaaten von den Arbeitgebern verlangen müssen, ein “objektives, zuverlässiges und zugängliches System” einzurichten, das es ermöglicht, die Dauer der von jedem Arbeitnehmer geleisteten Arbeitszeit zu messen. Dies ist notwendig, um sicherzustellen, dass die Rechte der Arbeitnehmer auf Begrenzung ihrer Arbeitszeit und auf Ruhepausen respektiert werden und um zu gewährleisten, dass sie für die gesamte geleistete Arbeitszeit bezahlt werden.

Das Urteil des EuGH gilt für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union und soll in jedem Land durchgesetzt werden. Die Arbeitgeber müssen nun ein System zur Erfassung der Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter einrichten, was die Einführung einer Zeiterfassungssoftware, die Verwendung einer Stechuhr oder eine andere Methode beinhalten kann.

Das Urteil hat erhebliche Auswirkungen für Arbeitgeber in der gesamten Europäischen Union, da die Nichteinhaltung der Pflicht zur Arbeitszeiterfassung zu Strafen und rechtlichen Schritten führen kann. Die Entscheidung wird als Sieg für die Rechte der Arbeitnehmer angesehen und dürfte sich positiv auf die Arbeitsbedingungen und die allgemeine Lebensqualität der Arbeitnehmer in der EU auswirken.

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